Für alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 1.Januar 2020 ans Netz gehen, sind folgende Einspeisevergütungen für den eingespeisten Strom gesetzlich vorgegeben und gelten für die Dauer von 20 Jahren:
Die Vergütung ist für 20 Jahre fest und wird jeweils bis Ende des Jahres gezahlt. Für PV-Anlagen, die in 2020 installiert werden, gilt diese Regelung bis zum 31.12.2040.
Für die Installation von 1 KWp werden ca.5 bis 6 qm Schrägdachfläche, auf Freiflächen und Flachdächern ca. 8 bis 12 qm benötigt.